Appetitzügler: Medikamente, rezeptfreie Mittel und ihre Risiken

Appetitzügler sollen Hunger dämpfen oder das Sättigungsgefühl verstärken. Zugelassen sind dafür in Österreich heute nur rezeptpflichtige Arzneimittel, die im Rahmen einer Behandlung von Adipositas eingesetzt werden; frühere Wirkstoffe wie Amfepramon und Sibutramin wurden wegen ihrer Risiken vom Markt genommen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die zugelassenen Präparate wirken, was rezeptfreie Produkte leisten und woran Sie gefährliche Angebote erkennen.

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Was ist ein Appetitzügler?

Appetitzügler ist kein Fachbegriff für eine bestimmte Arzneimittelgruppe, sondern ein Sammelwort für Mittel, die das Essverhalten über Hunger und Sättigung beeinflussen sollen. Medizinisch lassen sich zwei Wege unterscheiden: Arzneimittel, die über Hormone oder Botenstoffe auf die Steuerung von Hunger und Sättigung wirken, und Mittel, die ausschließlich im Magen-Darm-Trakt ansetzen. Orlistat gehört zur zweiten Gruppe und ist streng genommen kein Appetitzügler, weil es die Fettverdauung hemmt und nicht den Hunger.

Wichtig ist der Rahmen, in dem solche Medikamente stehen. Laut öffentlichem Gesundheitsportal können Medikamente zum Abnehmen nur eine Ergänzung zu Veränderungen bei Ernährung, Bewegung und Verhalten sein, und für einen Behandlungserfolg ist eine längerfristige Anwendung nötig. Infrage kommen sie für Menschen mit einem BMI ab 30 oder ab 27 mit einem zusätzlichen Risikofaktor wie Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck oder erhöhten Blutfetten.

Medikamente mit Wirkung auf Hunger und Sättigung

Alle heute zur Gewichtsregulierung zugelassenen Arzneimittel, die den Appetit beeinflussen, sind rezeptpflichtig. Liraglutid, Semaglutid und Tirzepatid ahmen Hormone nach, die natürlicherweise im Darm gebildet werden. Sie hemmen den Hunger, verstärken die Sättigung und verlangsamen die Magenentleerung. Naltrexon und Bupropion, kombiniert in einer Retardtablette, dämpfen das Hungergefühl. Ein Lifestyle-Produkt ist keines davon: Die Zulassung knüpft an Körpergewicht und Begleiterkrankungen an.

Wie groß der Effekt ist, beschreibt das Gesundheitsportal anhand der Studienlage. Mit Semaglutid nehmen 79 von 100 Personen innerhalb eines Jahres etwa fünf Prozent ihres Gewichts ab, mit der Kombination aus Naltrexon und Bupropion 65 von 100 und mit Liraglutid etwa 60 von 100. Nach dem Absetzen lässt die Wirkung nach: In einer Zulassungsstudie mit Semaglutid stieg das Gewicht bei jenen, die nach 20 Wochen auf Placebo wechselten, bis Woche 68 wieder stetig an, während es unter fortgesetzter Behandlung weiter sank.

WirkstoffPräparatAnwendungRezept
SemaglutidWegovyInjektion einmal wöchentlich oder Tablette einmal täglichrezeptpflichtig
TirzepatidMounjaroInjektion einmal wöchentlichrezeptpflichtig
LiraglutidSaxendaInjektion einmal täglichrezeptpflichtig
Naltrexon und BupropionMysimbaRetardtablette, über vier Wochen auf zweimal täglich zwei Tabletten gesteigertrezeptpflichtig

Warum alte Appetitzügler vom Markt sind

Amfepramon war zuletzt in Dänemark, Deutschland und Rumänien als Appetitzügler zugelassen. Auf Empfehlung des Sicherheitsausschusses der Europäischen Arzneimittel-Agentur (PRAC) hat die Europäische Kommission im Jänner 2023 entschieden, diese Zulassungen zu widerrufen; die Entscheidung gilt in der gesamten EU. Der Ausschuss war zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen die Risiken nicht mehr überwiegt. Die Präparate wurden länger als die empfohlenen höchstens drei Monate eingenommen, auch von Menschen mit Herzerkrankungen oder psychischen Erkrankungen in der Vorgeschichte, es gab Anwendungen in der Schwangerschaft, und die Wirksamkeit gegen Adipositas war begrenzt. Maßnahmen zur Risikominimierung hielt der Ausschuss nicht für ausreichend wirksam.

Sibutramin ist in Österreich ebenfalls nicht mehr zugelassen. Laut BASG wurden die Zulassungen wegen eines erhöhten Risikos für Herz-Kreislauf-Ereignisse wie Herzinfarkt und Schlaganfall aufgehoben. Verschwunden ist der Wirkstoff trotzdem nicht: Er taucht als nicht deklarierter Bestandteil in Schlankheitsprodukten aus dem Internet auf. Das BASG hat etwa vor dem Produkt „Diox Teadetox“ gewarnt, das Sibutramin enthielt, ohne es anzugeben, und weist darauf hin, dass der Import solcher Produkte strafbar ist.

Rezeptfreie Appetitzügler: was das Register zeigt

Wer in der Apotheke nach einem rezeptfreien Appetitzügler fragt, findet unter den zugelassenen Arzneimitteln wenig. In der Arzneimittelgruppe gegen Übergewicht, ATC-Code A08, sind im österreichischen Arzneispezialitätenregister nur zwei rezeptfreie Wirkstoffe geführt: Orlistat in niedriger Dosierung, das die Fettaufnahme hemmt und nicht den Appetit, und ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel mit Blasentang. Dieses Präparat ist laut seiner Fachinformation ausschließlich aufgrund langjähriger Verwendung registriert, also nicht aufgrund von Studien, die eine Wirksamkeit belegen. Das Präparat mit Blasentang soll außerdem nicht zusammen mit Jodpräparaten oder Schilddrüsenmedikamenten eingenommen werden.

Ein rezeptfreies Arzneimittel, das den Appetit über das Gehirn dämpft, gibt es in dieser Gruppe nicht. Was sonst unter dem Namen Appetitzügler verkauft wird, ist meist ein Nahrungsergänzungsmittel, also rechtlich ein Lebensmittel und kein Arzneimittel. Das Gesundheitsportal hält dazu fest, dass Fachleute von solchen Mitteln zum Abnehmen abraten, weil sie keine nachgewiesene Wirkung haben oder für die Gesundheit nicht sicher sind. Als Beispiele ohne nachgewiesene Wirkung nennt es Apfelessig, Probiotika, Chitosan und Spirulina.

Gefährliche Angebote aus dem Internet erkennen

Bei Mitteln zum Abnehmen ist der illegale Markt besonders aktiv. Das BASG warnt vor Produkten mit der Bezeichnung „GLP-1“, die als Ampullen, Fläschchen oder Pens mit klarer Flüssigkeit angeboten werden. Ein Arzneimittel mit diesem Namen ist nicht zugelassen, die Zusammensetzung entspricht häufig nicht den Angaben, manche Produkte enthalten gar keinen oder einen anderen Wirkstoff, und auf Verpackungen werden missbräuchlich das Logo des BASG oder erfundene Zertifizierungen verwendet. Der Import solcher Produkte ist strafbar. Gemeinsam mit der EMA warnt das BASG zudem vor gefälschten Präparaten mit Semaglutid, Liraglutid und Tirzepatid, die über Websites und soziale Medien vertrieben werden.

Misstrauisch machen sollten Sie vor allem drei Dinge: ein rezeptpflichtiges Arzneimittel, das ohne ärztliche Beurteilung und ohne Rezept angeboten wird, ein Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich, der hier verboten ist, und Behördenlogos oder Zertifikate auf der Verpackung, die eine Genehmigung vortäuschen sollen. Verdächtige Angebote können Sie der für Illegalitätsbekämpfung zuständigen Stelle des BASG unter enforcement@basg.gv.at melden.

Risiken der zugelassenen Mittel

Auch zugelassene Präparate haben Nebenwirkungen. Bei GLP-1-Präparaten und Tirzepatid stehen Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Verstopfung im Vordergrund, vor allem zu Beginn und nach jeder Dosissteigerung. Erbrechen und Durchfall können zu Flüssigkeitsverlust führen, der in seltenen Fällen die Nierenfunktion verschlechtert. Die Fachinformationen beschreiben außerdem eine akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse und Gallensteine. Starke, anhaltende Bauchschmerzen sind ein Grund, umgehend ärztliche Hilfe zu holen.

Für die Kombination aus Naltrexon und Bupropion nennt die Fachinformation unter anderem Krampfanfälle und einen Anstieg von Blutdruck oder Puls als Risiken; vor Beginn werden beide Werte gemessen und im Verlauf kontrolliert. Bupropion ist in Österreich auch als Einzelwirkstoff zur Behandlung der Depression zugelassen. Laut Fachinformation von Mysimba wurden suizidale Gedanken bei Behandelten jeden Alters berichtet, und unter Antidepressiva ist das Risiko für suizidales Verhalten bei Menschen unter 25 Jahren erhöht. Wer an Suizid denkt oder in einer Krise steckt, erreicht die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 142, Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147. Bei Lebensgefahr rufen Sie die Rettung (144) oder den Euronotruf (112).

Für Naltrexon und Bupropion sind eine bestehende oder frühere Bulimie oder Magersucht ausdrücklich Gegenanzeigen. Wer an einer Essstörung leidet, bespricht jede Behandlung zur Gewichtsregulierung zuerst mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Wann eine ärztliche Beurteilung sinnvoll ist

Reichen Ernährungsumstellung und mehr Bewegung allein nicht aus und liegt ein BMI ab 30 oder ab 27 mit Begleiterkrankung vor, kann ein zugelassenes Medikament eine Ergänzung sein. Ob es passt, hängt von Vorerkrankungen, anderen Medikamenten und möglichen Gegenanzeigen ab. Für die Behandlung mit GLP-1-Präparaten gibt es die ärztliche Beurteilung im Fragebogen zur Adipositas-Behandlung. Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus, ein approbierter Arzt prüft die Angaben schriftlich und stellt bei positiver Beurteilung ein Privatrezept als PDF aus, das Sie in einer Apotheke einlösen. Fehlen Unterlagen, werden sie nachgefordert, und der Arzt kann eine Untersuchung in einer Ordination empfehlen; einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht. Mysimba beurteilen wir derzeit nicht online, weil es mit Bupropion einen Wirkstoff enthält, der auch zur Behandlung der Depression eingesetzt wird.

Welche Präparate es als Tablette gibt und welche davon rezeptfrei sind, beschreibt die Übersicht Abnehmtabletten. Die Präparate zum Spritzen stellt die Seite Abnehmspritze vor, die Wirkungsweise der Darmhormone erklärt der Ratgeber GLP-1.

Medizinische Prüfung: lek. Damian Wojno, Approbation Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Eine ärztliche Beurteilung Ihres Falls kann dieser Text nicht ersetzen.

Welcher Appetitzügler ist rezeptfrei?

In der Arzneimittelgruppe gegen Übergewicht führt das österreichische Register kein rezeptfreies Mittel, das den Appetit über das Gehirn dämpft. Rezeptfrei sind unter den Arzneimitteln gegen Übergewicht nur Orlistat in niedriger Dosierung, das die Fettaufnahme hemmt, und ein traditionelles pflanzliches Präparat mit Blasentang. Alle Medikamente mit belegter Wirkung auf Hunger und Sättigung brauchen ein Rezept.

Ist die Abnehmspritze ein Appetitzügler?

Im weiteren Sinn ja, denn GLP-1-Präparate wie Semaglutid hemmen den Hunger und verstärken die Sättigung. Sie sind aber rezeptpflichtige Arzneimittel, deren Zulassung an Körpergewicht und Begleiterkrankungen geknüpft ist. Für ein paar Kilo weniger bei normalem Gewicht sind sie nicht zugelassen.

Sind Appetitzügler gefährlich?

Das hängt vom Mittel ab. Amfepramon und Sibutramin wurden wegen ihrer Risiken vom Markt genommen, unter anderem für Herz und Kreislauf. Bei den heute zugelassenen Präparaten wurde der Nutzen in der zugelassenen Anwendung höher bewertet als die Risiken; sie haben aber Nebenwirkungen und Gegenanzeigen, die vor Beginn ärztlich geprüft werden. Das größte Risiko geht von Produkten aus dem Internet mit unbekannter Zusammensetzung aus.

Helfen Nahrungsergänzungsmittel beim Abnehmen?

Nach Einschätzung von Fachleuten, die das öffentliche Gesundheitsportal wiedergibt, nicht verlässlich: Mittel wie Apfelessig, Probiotika, Chitosan oder Spirulina haben keine nachgewiesene Wirkung zum Abnehmen, und manche Produkte sind nicht sicher. Entscheidend bleibt, dass weniger Kalorien aufgenommen als verbraucht werden.

Darf man Appetitzügler im Internet bestellen?

Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen in Österreich nicht online verkauft werden, und der Versand nach Österreich ist verboten. Ein Angebot, das ein rezeptpflichtiges Präparat ohne Rezept liefert, ist deshalb illegal. Das BASG warnt ausdrücklich vor gefälschten GLP-1-Produkten und vor Schlankheitsmitteln mit verborgenen Arzneistoffen.

Wie lange darf man Appetitzügler nehmen?

Zugelassene Medikamente zum Abnehmen sind auf eine längerfristige Anwendung ausgelegt, enthalten aber Kontrollpunkte. Mysimba wird zum Beispiel beendet, wenn das Gewicht nach 16 Wochen nicht um mindestens fünf Prozent gesunken ist. Für Amfepramon galt eine Höchstdauer von drei Monaten, die in der Praxis überschritten wurde.