Verhütung
24,90 €
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VerhütungHormonelle Verhütung ist in Österreich rezeptpflichtig und wird von der Sozialversicherung grundsätzlich nicht erstattet, läuft also über ein Privatrezept. Wir beurteilen ausschließlich die Fortführung eines Präparats, das Sie bereits anwenden und vertragen. Diese Seite erklärt, welche Methoden diesen Weg überhaupt zulassen, welche Angaben die ärztliche Beurteilung braucht, wann wir ablehnen und was die Gebühr abdeckt.
Wir beurteilen die Fortführung einer bestehenden hormonellen Verhütung. Gemeint ist damit: Sie wenden ein bestimmtes Präparat bereits an, vertragen es, und die Packung geht zur Neige. In dieser Situation prüft ein Arzt Ihre Angaben und stellt bei positiver Beurteilung eine Verordnung über dasselbe Präparat aus.
Nicht abgedeckt ist der Beginn. Die erstmalige Auswahl eines Verhütungsmittels ist eine Beratungsleistung: Es geht um den Vergleich der Methoden, um Ihre Vorgeschichte, um eine Blutdruckmessung und häufig um eine gynäkologische Untersuchung. Das alles lässt sich über einen Fragebogen nicht seriös ersetzen, und deshalb lehnen wir Erstanfragen ab. Dasselbe gilt für den Wechsel auf ein anderes Präparat oder auf eine andere Methode, denn ein Wechsel ist fachlich eine neue Auswahl und keine Fortführung.
Wenn Sie noch nie hormonell verhütet haben oder mit Ihrem derzeitigen Präparat unzufrieden sind, ist der richtige Weg eine gynäkologische Ordination oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt für Allgemeinmedizin. Wir sind dafür der falsche Ansprechpartner, und eine Anfrage bei uns kostet Sie in diesem Fall nur Zeit.
Möglich ist der Weg bei Präparaten, die Sie selbst anwenden: die Kombinationspille mit Östrogen und Gestagen, das Gestagenmonopräparat, das umgangssprachlich Minipille heißt, das Verhütungspflaster und der Vaginalring. Bei allen vieren erhalten Sie in der Apotheke eine Packung und wenden sie nach der Gebrauchsinformation selbst an.
Nicht möglich ist der Weg bei Methoden, die eine ärztliche Handlung voraussetzen. Die Hormonspirale und die Kupferspirale müssen eingesetzt werden, das Hormonstäbchen wird unter die Haut implantiert, die Dreimonatsspritze wird injiziert. Ein Dokument allein bringt Sie hier nicht weiter, weil der eigentliche Vorgang in einer Ordination stattfindet, die das Material ohnehin mitbestellt und die Lage anschließend kontrolliert.
Die Notfallverhütung ist ein eigenes Thema und braucht bei uns nichts: In Österreich ist die Pille danach rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Wenn es darum geht, gehen Sie direkt in die nächste Apotheke, statt eine Beurteilung abzuwarten. Kondome und andere Methoden ohne Rezeptpflicht bekommen Sie ebenfalls ohne uns.
Hormonelle Empfängnisverhütung gehört in Österreich zu den Arzneimitteln, die von der Sozialversicherung grundsätzlich nicht erstattet werden. Das ist unabhängig davon, wer die Verordnung ausstellt: Auch eine Kassenordination stellt dafür in aller Regel ein Privatrezept aus. Die e-card spielt deshalb keine Rolle, weil kein Abrechnungsvorgang mit der ÖGK oder einem anderen Träger stattfindet.
Praktisch heißt das: In der Apotheke zahlen Sie den vollen Packungspreis. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Wirkstoff, vom konkreten Präparat und von der Packungsgröße ab; Dreimonatspackungen sind üblich und pro Monat gerechnet oft günstiger als Einmonatspackungen. Die Apotheke nennt Ihnen den Betrag vor der Abgabe, und wirkstoffgleiche Präparate unterscheiden sich im Preis teils deutlich. Fragen Sie ruhig danach.
Davon getrennt zu sehen ist unsere Gebühr. Sie bezahlt die ärztliche Beurteilung Ihrer Angaben und hat mit dem Preis des Arzneimittels nichts zu tun. Ob in einem Einzelfall eine Kostenbeteiligung Ihres Trägers möglich ist, klären Sie vor der Anschaffung direkt dort; auf einem Privatrezept ist sie nicht vorgesehen.
Der Fragebogen fragt zuerst das Präparat ab, und zwar genau: Name samt Stärke, so wie er auf der Packung steht. Bei Verhütungsmitteln ähneln sich Handelsnamen stark, und dieselbe Wirkstoffkombination gibt es in mehreren Dosierungen. Dazu kommen die Dauer der Anwendung und die Frage, ob Sie das Präparat gut vertragen.
Zur Person brauchen wir Alter, Größe und Gewicht, die Angabe, ob Sie rauchen, und einen möglichst aktuellen Blutdruckwert. Wir messen selbst nichts: Ein Wert aus einer Ordination, aus der Apotheke oder von einem geeigneten Gerät zu Hause ist deshalb hilfreich. Weiter fragen wir nach Vorerkrankungen, insbesondere nach früheren Thrombosen oder Embolien, nach Migräne und ob diese mit Aura auftritt, nach Bluthochdruck, Lebererkrankungen, Diabetes, einer Brustkrebserkrankung in der Vorgeschichte sowie nach Thrombosen in der engen Familie.
Zuletzt zählen Sie bitte alle weiteren Arzneimittel auf, auch rezeptfreie und pflanzliche. Unvollständige Angaben führen nicht zu einem schnelleren Dokument, sondern zu einer Rückfrage oder zu einer Ablehnung.
Abgelehnt wird jede Erstverordnung und jeder Wechsel des Präparats oder der Methode, wie oben beschrieben. Abgelehnt wird außerdem, wenn die Angaben unvollständig, widersprüchlich oder erkennbar veraltet sind und die nachgeforderten Unterlagen ausbleiben.
Medizinisch abgelehnt wird, wenn Ihre Angaben gegen die Fortführung sprechen. Bei östrogenhaltigen Präparaten ist das Thromboserisiko der zentrale Punkt: Rauchen, ein höheres Lebensalter, Übergewicht, Bluthochdruck, eine frühere Thrombose oder Embolie und Migräne mit Aura sind die bekanntesten Risikofaktoren, und die Fachinformationen kombinierter Präparate nennen dafür Grenzen, ab denen von der Anwendung abgeraten wird. Welche Kombination im Einzelfall dagegen spricht, entscheidet die ärztliche Beurteilung anhand der Fachinformation Ihres konkreten Präparats.
Nicht in einen Fragebogen gehören neue Beschwerden. Einseitige Schmerzen oder Schwellung in einer Wade, plötzliche Atemnot, Brustschmerz, eine plötzliche Seh- oder Sprachstörung sowie ungewohnt heftige Kopfschmerzen sind Warnzeichen: Setzen Sie das Präparat ab und suchen Sie sofort ärztliche Hilfe, im Notfall über die Rettung unter 144. Auch bei Verdacht auf eine Schwangerschaft oder bei unklaren Blutungen ist eine Untersuchung vor Ort der richtige Schritt.
Maßgeblich ist immer die Gebrauchsinformation Ihres Präparats, denn die Regeln unterscheiden sich zwischen Kombinationspille und Gestagenmonopräparat erheblich. Das betrifft vor allem den Umgang mit einer vergessenen Einnahme: Wie viel Spielraum bleibt und ob zusätzlich verhütet werden muss, steht dort präparatspezifisch und lässt sich nicht verallgemeinern. Bewahren Sie die Gebrauchsinformation deshalb auf, statt sich auf Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis zu verlassen.
Erbrechen oder starker Durchfall kurz nach der Einnahme können die Aufnahme des Wirkstoffs verringern. Auch Arzneimittel, die bestimmte Enzyme in der Leber anregen, können die empfängnisverhütende Wirkung abschwächen; dazu zählen unter anderem einzelne Antiepileptika, das Antibiotikum Rifampicin und das pflanzliche Johanniskraut, das ohne Rezept erhältlich ist. Genau deshalb fragen wir nach allen Präparaten, auch nach denen aus dem Regal.
Und ein Punkt, der oft untergeht: Hormonelle Verhütung schützt nicht vor sexuell übertragbaren Infektionen. Dafür braucht es zusätzlich ein Kondom. Bei Unsicherheiten im Alltag ist die Apotheke eine schnelle und kostenlose Anlaufstelle.
Der Ablauf ist asynchron. Sie wählen die Leistung unter /anfrage/empfaengnisverhuetung, füllen den medizinischen Fragebogen aus und bezahlen die Gebühr online. Es gibt keine Videosprechstunde, kein Telefonat und keinen Live-Chat; Sie brauchen keinen Termin, und der Fragebogen ist jederzeit erreichbar. Ein Arzt liest Ihre Angaben, kann über die Plattform Unterlagen nachfordern und kann die Anfrage ablehnen. Ein Anspruch auf eine Verordnung besteht nicht.
Fällt die Beurteilung positiv aus, erhalten Sie ein PDF an Ihre E-Mail-Adresse. Sie drucken es aus und gehen damit in eine Apotheke Ihrer Wahl, wo Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Einen PIN-Code gibt es dabei nicht. Arzneimittel versenden wir nicht: Der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Österreich ist nach Paragraf 59 Absatz 8 Arzneimittelgesetz untersagt.
Die Gebühr beträgt 24,90 Euro, eine vorrangige Bearbeitung ist optional für 9,90 Euro zubuchbar. Sie ordnet Ihre Anfrage in der Reihenfolge vor; einen Zeitpunkt der Fertigstellung sagen wir nicht zu, weil die Dauer davon abhängt, ob Rückfragen nötig werden.
Die Gebühr bezahlt die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, erstatten wir sie. Reichen Sie angeforderte Unterlagen nicht nach und kann die Beurteilung deshalb nicht abgeschlossen werden, gilt die Konsultation als erbracht und eine Rückerstattung erfolgt nicht. Die Einzelheiten stehen in Paragraf 5 unserer Geschäftsbedingungen.
Das Dokument selbst folgt dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU: Personendaten mit Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, Angaben und Unterschrift der ausstellenden Person mit internationaler Vorwahl sowie der Wirkstoff nach dem internationalen Freinamen. Bei einem Kombinationspräparat stehen dort beide Wirkstoffe mit Stärke, Darreichungsform, Menge und Dosierungsschema. Grundlage der Anerkennung ist Artikel 11 der Richtlinie 2011/24/EU.
Die Abgabe bleibt eine fachliche Entscheidung der Apotheke. Bleiben begründete Zweifel an Echtheit, Vollständigkeit oder Zuordnung, darf sie nachfragen oder ablehnen; das ist in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehen. Hilfreich sind ein Ausdruck statt eines Fotos am Handy und ein Ausweis, dessen Daten mit dem Dokument übereinstimmen.
Fachlich geprüft von lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, für MEDINOW Sp. z o.o. Stand der Prüfung: 4. September 2026. Der Arzt ist in Polen zur Berufsausübung berechtigt und in der Ärztekammer in Olsztyn eingetragen; er ist nicht in Österreich niedergelassen und nicht in der Österreichischen Ärztekammer eingetragen.
Wir sind weder eine österreichische Ordination noch eine Apotheke. Wir erstellen ein ärztliches Dokument nach dem Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU, das in Österreich wie ein Privatrezept behandelt wird. Dieser Text ersetzt keine persönliche Untersuchung und keine individuelle Beratung, und er nennt bewusst keine Dosierungen und keine Einnahmefristen: Verbindlich ist die Gebrauchsinformation Ihres Präparats.
Bei akuten oder unklaren Beschwerden wenden Sie sich an eine Ordination, an die Gesundheitsberatung 1450 oder in einem Notfall an die Rettung unter 144. Die unten genannten Quellen sind die Rechtsgrundlagen und die amtlichen Informationsangebote, auf die sich dieser Text stützt. Ändert sich eine dieser Grundlagen, überarbeiten wir die Seite und passen das Datum der Prüfung an.